Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundebande Bremen

 


 

(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund gesund und psychisch – wie physisch in der Lage ist am Gassiservice teilzunehmen.

 

(2) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

 

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund entwurmt und frei von Parasiten ist.

 

Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

 

(3) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung.

 

(4) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.

 

(5) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund sich sozialverträglich gegenüber Menschen und anderen Hunden verhält.

 

(6) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit, durch die Hundebande, Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 

(7) Die Hundebande übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden die der Hund während des Hundesitting gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.

 

(8) Für durch den Hund verursachte Schäden am und im Transportfahrzeug der Hundebande haftet der Hundehalter.

 

(9) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit des Hundesitting sowie während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt die Hundebande keine Haftung.

 

(10) Die Hundebande verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

 

(11) Hält die Hundebande eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. Für Fahrten zum Tierarzt berechnen wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 20€ zzgl. einer zeitlichen Aufwandsentschädigung von 20€ pro Std.

 

(12) Die Hundebetreuung der Hundebande umfasst das Gassigehen mit dem Hund von mindestens einer Stunden pro Gassiservice. Das Gassigehen erfolgt im Freilauf, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Rudelhaltung). Die Teilnahme am Gassiservice / Hundebetreuung muss mindestens zweimal pro Woche erfolgen.

 

(13) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Hundebetreuung Hundebande übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

 

(14) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die Hundebande vertraglich aus.

 

(15) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am Gassiservice teilnehmen. Kommt es trotzdem zu einem ungewollten Deckakt, durch den die läufige Hündin tragend wird, ist die Hundebande von jeglicher Haftung frei gestellt.

 

(16) Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassiservice inklusive Abhol- und Bringservice ist monatlich auf das angegebene Bankkonto einzuzahlen.

 

(17) Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist; Dies gilt nur, wenn nicht bereits eine Schlüsselübergabe erfolgt ist. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde eine Vergütung in Höhe von 10,- Euro fällig.

 

(18) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Die Hundebande haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.

 

(19) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebande erfolgt nicht.

 

(20) Der zwischen dem Hundehalter und der Hundebande geschlossene Betreuungsvertrag kann vom Kunden ohne Angaben von Gründen gekündigt werden und bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Die Hundebande kann den Vertrag jederzeit, insbesondere aufgrund des Verhaltens des Hundes, kündigen und dies auch mündlich.

 

(21) Bei der Neuaufnahme eines Hundes behält sich die Hundebande eine Probezeit von maximal 4 Serviceeinheiten (Gassiservice oder Tagesbetreuung) vor. Innerhalb dieser Zeit kann die Hundebetreuung ohne Angabe von Gründen den bestehenden Vertrag kündigen und dies auch mündlich.

 

(22) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hundebande im Falle von Ausfällen des Gassiservice durch Krankheit, Autoschaden etc. keine Haftung übernimmt und der Hundehalter für einen geeigneten Ersatz sorgen muss.

 

(23)Während der gesamten Vertragslaufzeit wird bei Absage eines Termines 50% des vereinbarten Entgeltes als Reservierungsgebühr erhoben. Erfolgt die Absage binnen 24 Stunden vor dem Termin, wird der volle Betrag berechnet.

 

(24) Die Regelarbeitszeit der Hundebande ist Montags - Freitags von 09:00 - 18:00 Uhr. Samstags, Sonntags und Feiertags können Termine, mit einer angemessenen Vorlaufzeit, gebucht werden. Hierbei erhebt die Hundebande den jeweiligen Grundbetrag + 10€.

 

(25) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

(26) Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

(27) Es werden Fotos oder Videoaufnahmen während der Ausführung der Hunde von der Hundebande Bremen oder auch seitens Dritter gemacht. Sollte der Kunde einer Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses in Schriftform, der Hundebande Bremen, mitzuteilen. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben.